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Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative. Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz.
Die situative Winterreifenpflicht gilt dann als erfüllt, wenn auf allen Radpositionen, also auf allen vier Rädern, Winterreifen montiert sind.
Aktuelle Winterreifen erkennt man am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Reifen mit M+S-Kennzeichnung sind bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr erlaubt.
Der Verstoß wird für den Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet, werden andere behindert kostet er 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt.
Die Winterreifenpflicht gilt unter anderem nicht für folgende Fahrzeuge:
einspurige Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Motorräder)
Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ein Fahrzeug, für das diese Ausnahme gilt, mit Sommerreifen fahren will, muss über alle allgemein gültigen Verpflichtungen hinaus eine Reihe von Regeln einhalten. Dazu gehört es auch, vor jeder Abfahrt zu prüfen, ob es erforderlich ist, die geplante Fahrt durchzuführen, da das Ziel mit alternativen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist. Zudem darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch für Winterreifen 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens vier Millimeter. Ebenso einen Austausch nach spätestens sechs Jahren, weil dann die Gummimischung so hart geworden ist, dass der "Grip" bei tiefen Temperaturen nachlässt.
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall mit Sommerreifen verursacht, dem können wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Auch kann es bei einem unverschuldeten Unfall mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Probleme geben, weil Sie sich, je nach Einzelfall, ein Mitverschulden anrechnen lassen müssen.
Autovermietungen sind verpflichtet, ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, das verkehrssicher und fahrbereit ist. Das ist nicht der Fall, wenn sie bei winterlichen Straßenverhältnissen ein Fahrzeug mit Sommerreifen vermieten. Ansonsten kann der Mieter die Übernahme des Fahrzeugs verweigern.
Auch dem Autovermieter als Halter droht ein Bußgeld, wenn er bei winterlichen Verhältnissen ein Fahrzeug ohne Winterreifen übergibt. Häufig verlangen die Autovermieter für Winterreifen ein zusätzliches Entgelt.
Autovermietungen sind verpflichtet, ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, das verkehrssicher und fahrbereit ist. Das ist nicht der Fall, wenn sie bei winterlichen Straßenverhältnissen ein Fahrzeug mit Sommerreifen vermieten. Ansonsten kann der Mieter die Übernahme des Fahrzeugs verweigern.
Weil der Gesetzgeber das Fahren mit Winterreifen im Sommer nicht ausdrücklich verbietet, dürfen diese grundsätzlich auch im Sommer weitergefahren werden. Dass dies im Sinne der Sicherheit aber alles andere als sinnvoll ist, sehen Sie hier: Winterreifen im Sommer
Wer nach einer Panne den Autoreifen wechselt und nur einen Sommerreifen dabei hat, muss keine Strafe befürchten. Mit diesem Notbehelf darf die Fahrt zunächst vorsichtig fortgesetzt werden; bei nächster Gelegenheit muss aber ein Winterreifen montiert werden.
In anderen Ländern gelten andere Regeln für die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten. Was in Österreich, der Schweiz, Italien (Südtirol) und weiteren europäischen Ländern vorgeschrieben ist, sollten Sie vor der Reise in das jeweilige Land abklären. Die genauen Winterreifen-Vorschriften im Ausland finden Sie hier: Winterreifen im Ausland
Montieren Sie in der kalten Jahreszeit grundsätzlich Reifen mit dem "Alpine"-Symbol, nicht nur wegen der situativen Winterreifenverordnung. Vorrangig geht es um Ihre eigene Sicherheit und die der Mitfahrenden. Bedenken Sie auch: Die Folgen eines kleinen "Ausrutschers" können ein Vielfaches eines Winterreifensatzes kosten.
Nur wer bei entsprechenden Wetterverhältnissen grundsätzlich auf sein Auto verzichten kann, muss sich auch weiterhin über das Thema keine Gedanken machen bzw. keinen zweiten Reifensatz anschaffen. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass auch in klassischen winterarmen Regionen das Wetter unverhofft umschlagen kann.
Orientieren Sie sich beim Reifenkauf an den ADAC Testergebnissen. Nicht jeder Winter- oder Ganzjahresreifen ist gleichermaßen für alle Einsatzbedingungen geeignet.
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*Die Werte eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. Gewichtete Werte sind Mittelwerte für Kraftstoff- und Stromverbrauch von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen bei durchschnittlichem Nutzungsprofil und täglichem Laden der Batterie.
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