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CO₂-Klasse

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5 Jahre Garantie²

WIR MEINEN, WAS WIR SAGEN.

Und wir lieben, was wir versprechen. 5 Jahre Herstellergarantie auf jeden neuen CUPRA, der ab Werk bestellt wird.² 


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Michael Siegel Cupra Master

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Christian Schwenkkrauß

CUPRA NEUWAGEN VERKAUF

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Abbildungen zeigen Sonderausstattungen. Die aufgeführten Ausstattungen sind abhängig von Modell sowie Modellvariante erhältlich.

¹  Ein PrivatLeasing-Angebot der SEAT Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für Privatkunden und Leasingverträge mit 24 Monaten Laufzeit. Bonität vorausgesetzt. Dieses Angebot ist nicht kombinierbar mit anderen Sonderaktionen. Zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten. Gültig bis 31.03.2025 

² Die SEAT S.A. (Garantiegeber) gewährt allen Kunden, die ab dem 21.12.2023 ein fabrikneues Fahrzeug der Marke CUPRA ab Werk bestellt haben, eine Herstellergarantie. Die Laufzeit der Neuwagengarantie beträgt mindestens zwei Jahre ohne Kilometerbeschränkung und endet nach fünf Jahren oder einer maximalen Gesamtlaufleistung von 150.000 km, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

Die Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Unabhängig davon beginnt die Laufzeit der Garantie, wenn das Fahrzeug durch deinen SEAT/CUPRA Partner in dem Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ausgeliefert, zugelassen oder genutzt wird.

Im Garantiefall beauftragt die SEAT S.A. die SEAT Deutschland GmbH bzw. die SEAT/CUPRA Servicepartner mit der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Daher wende dich im Garantiefall bitte an einen SEAT/CUPRA Servicepartner. Alles Weitere entnimm bitte den Garantiebedingungen.

 


* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) ermittelt, das ab dem 1. September 2018 schrittweise das frühere NEFZ-Verfahren (neuer europäischer Fahrzyklus) ersetzte.

Der Gesetzgeber arbeitet an einer Novellierung der Pkw-EnVKV und empfiehlt in der Zwischenzeit für Fahrzeuge, die nicht mehr auf Grundlage des NEFZ-Verfahrens homologiert werden können, die Angabe der WLTP-Werte, welche wegen der realistischeren Prüfbedingungen in vielen Fällen höher sind als die nach dem früheren NEFZ-Verfahren. Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter 
www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 
„Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern-Scharnhausen oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. 

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